Nach VDE 0250. Für die Installation nur in trockenen Räumen sowie in und unter Putz. Die Leitungen müssen in ihrem ganzen Verlauf von Putz bedeckt sein. Eine Verlegung in Hohlräumen, die aus Beton, Stein oder nicht brennbaren Baustoffen bestehen, ist zulässig. Der Außendurchmesser gibt die Breite der Stegleitungen an. Höhe: 3,7 mm.